beltop-Herstellergarantie / Garantiebedingungen für Hardtops

 

 

Allgemeines

 

Die H. Belding GmbH bietet Verbrauchern eine freiwillige lebenslange Herstellergarantie auf auf die Kunststoff-Schale der beltop-Hardtops. 


"Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.

 

 

Garantiedauer

 

lebenslänglich ab Kaufdatum

 


Garantiegeber


H. Belding GmbH
Zum Klopp 30a
66578 Schiffweiler / Stennweiler

Deutschland

Tel.: +49 68 24 / 30 29 30
Fax: +49 68 24 / 20 50
E-Mail: info@hbelding.de

 

 

Geltendmachung der Garantie

 

Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber der H. Belding GmbH geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen.

 

 

Leistungen im Garantiefall

 

Der H. Belding GmbH steht es frei, das Produkt instand zu setzen oder einen Austausch vorzunehmen. 

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist die H. Belding GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Transport bzw. Versand zu und von der H. Belding GmbH, jeder Ausbau und jede Wiederinstallation des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem Einverständnis durch die H. Belding GmbH vorgenommen werden. Stimmt die H. Belding GmbH der beabsichtigten Maßnahme zu, trägt die H. Belding GmbH die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten.

 

Voraussetzungen und Ausschlüsse


Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Montage und Wartung gemäß Einbauanleitung und den anerkannten Regeln der Technik sowie die Einhaltung der Bedienungsanleitungen und die Verwendung der beltop-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen der H. Belding GmbH. 

 

 

Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf

 

Die Gültigkeit der Garantie endet bei

 

Nichteingreifen der Garantie

 

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts. 

Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet die H. Belding GmbH im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.


 

Gesetzliche Rechte


Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die 
Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.


 

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht


Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Schiffweiler, Deutschland. Soweit zulässig ist Gerichtsstand Schiffweiler, Deutschland.