beltop-Herstellergarantie / Garantiebedingungen für Hardtops
Allgemeines
Die H. Belding GmbH bietet Verbrauchern eine freiwillige lebenslange Herstellergarantie auf auf die Kunststoff-Schale der beltop-Hardtops.
"Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede
natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um
es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.
Garantiedauer
lebenslänglich ab Kaufdatum
Garantiegeber
H. Belding GmbH
Zum Klopp 30a
66578 Schiffweiler / Stennweiler
Deutschland
Tel.: +49 68 24 / 30 29 30
Fax: +49 68 24 / 20 50
E-Mail: info@hbelding.de
Geltendmachung der Garantie
Die Rechte aus dieser Garantie kann der Verbraucher durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber der H. Belding GmbH geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass der Verbraucher den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigt, nachdem er ihn erkannt hat bzw. hätte erkennen müssen.
Leistungen im Garantiefall
Der H.
Belding GmbH
steht es frei, das Produkt instand zu setzen oder einen Austausch
vorzunehmen.
Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues
Produkt gleicher Art, gleicher Güte
und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der
Fehleranzeige nicht mehr hergestellt
wird, ist die H. Belding GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern.
Transport bzw. Versand zu und von der
H. Belding GmbH,
jeder Ausbau und jede Wiederinstallation
des Produkts oder jede andere besondere Maßnahme dürfen nur mit vorherigem
Einverständnis durch die H. Belding GmbH vorgenommen werden. Stimmt die H.
Belding GmbH der beabsichtigten
Maßnahme zu, trägt die H. Belding GmbH die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden
Kosten.
Voraussetzungen und Ausschlüsse
Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine
fachgerechte Montage und Wartung gemäß
Einbauanleitung und den anerkannten Regeln der Technik sowie die Einhaltung der
Bedienungsanleitungen und die Verwendung
der beltop-Produkte gemäß den technischen Anleitungen und Pflegeanweisungen der
H. Belding GmbH.
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf
Verschleißteile, wie z.B. Dichtungen, durch Verschleiß
geringfügige Abweichungen der beltop-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen Einfluss haben
Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umgebungseinflüsse, Chemikalien, Reinigungsmittel
Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden sowie Schäden, die durch das mangelhafte beltop-Produkt entstanden sind
Ausstellungsprodukte u.ä.
Die Gültigkeit der Garantie endet bei
Nichteinhalten der ausgehändigten Montage-, Pflege- und Gebrauchsanleitung
Einbau, Wartung, Reparatur oder Pflege durch nicht fachkundige Personen
Produktschäden, verursacht durch den Verkäufer, Monteur oder dritte Personen
Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind - bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet
unsachgemäße Installation oder Inbetriebnahme
mangelnder oder fehlerhafter Wartung
Produkten, die nicht ihrem vorgesehenen Zweck entsprechend verwendet wurden oder werden
Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
Nichteingreifen der Garantie
Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten vom Verbraucher selbst zu tragen. Zusätzlich hat der Verbraucher die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen, sowie die Kosten des Ausbaus und der Wiederinstallation des Produkts.
Sofern der Verbraucher nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.
Hat das Produkt den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet die H. Belding GmbH im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung hat der Verbraucher in diesem Fall nicht.
Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen
Rechte zu. Diese für den Verbraucher unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht
eingeschränkt. Die
Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie
gegebenenfalls der Verbraucher gegen den Verkäufer hat, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort
für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist Schiffweiler, Deutschland. Soweit
zulässig ist Gerichtsstand Schiffweiler, Deutschland.